Neues Sonderpädagogikgesetz

Revision Sonderpädagogikgesetz – Integrative Sonderbeschulung vor Ort

Grosse Änderungen organisatorischer Art sind bei der Revision des Sonderpädagogikgesetzes geplant.
Hier soll eine integrative Sonderbeschulung vor Ort möglich sein. Der KLV unterstützt dies im
Grundsatz, die KMK teilt diese Meinung. Dies aus folgenden Gründen:
Schon seit langer Zeit gibt es viel zu wenig Sonderschulplätze im Kanton St. Gallen. Aktuell werden
daher jetzt schon viele Kinder, die eigentlich eine Sonderschulung bräuchten, integrativ beschult. Dies
ohne klare Regeln, ohne genügend finanzielle Ressourcen und ohne Kontrolle. Dies würde mit dem
neuen Gesetz deutlich verbessert.

Der KLV hat jedoch folgende unabdingbaren Gelingensbedingungen festgelegt:

  • Abgeklärte S+S gehen grundsätzlich in eine Sonderschule und werden nur bei
    besonderen Gründen in eine Regelschule/-klasse integriert.
  • Es braucht vor Ort ausreichend Fach(lehr)personen. Fehlen diese, ist von einer
    Integration abzusehen.
  • Es darf keine «Billiglösungen» vor Ort mit Schulassistenzen geben.
  • Die KLP (und ev. weitere LP) muss zwingend vorgängig angehört werden, bevor ein/e
    Sonder-S+S integriert wird.
  • Die Klassensituation muss sorgfältig abklärt werden, bevor eine S+S integriert wird.
  • Die Fallführung muss geklärt werden.
  • Es braucht je nachdem zeitliche Entlastung für die involvierten Personen (KLP, LP,
    SHP) für Case Management, Absprachen, für die gesamte Förderplanung und das
    Schreiben der Lernberichte, für das entsprechende Anpassen des gesamten Unterrichtstoffes
    usw.
  • Es braucht ein griffiges Controlling durch den Kanton ebenso wie..
  • …eine regelmässige Überprüfung der Settings / Ressourcen.
  • Die Lehrpersonen müssen, ebenso wie die Schulbehörden und Schulleitung, umfassend
    informiert werden über Möglichkeiten und Grenzen der integrierten Sonderbeschulung.
  • Es darf keine (bzw. nur sehr kleine) finanziellen Anreize für die integrierteSonderschulung
    gegenüber einem Besuch einer Sonderschule geben.
  • Die Ressourcen müssen nahe am Kind eingesetzt werden.
  • Es braucht nach einer Abklärung eine zeitnahe Umsetzung (bei einer Abklärung im November
    kann nicht bis zu bis zum neuen Schuljahr mit einer Umsetzung gewartet werden.)

 

Die KMK wird sich zusammen mit dem KLV dafür einsetzen, dass die Gelingensbedingungen im Sinne von
Forderungen umgesetzt werden.

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